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Aktienkapital

MasseinheitFranken
RubrikFinanzzahlen
BahntypLokomotivbahn

Daten

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Kommentar

Aktien sind Anteile am Stamm- oder Eigenkapital eines als Aktiengesellschaft konstituierten Unternehmens. Sie werden gestückelt zu einem bestimmten Nennwert ausgegeben und können – beispielsweise an Börsen – gehandelt werden. Der Nennwert muss in keiner Weise dem Handelswert entsprechen. Aktien waren neben Anleihen die wichtigste Form zur Finanzierung der Bahnen. Fast alle Bahnen waren Aktiengesellschaften, nicht wenige davon allerdings im (Teil-) Besitz der öffentlichen Hand (Gemeinden, Kantone).

Im Gegensatz zu Anleihen, die lediglich eine Kreditvergabe darstellen, beinhalten Aktien Eigentumsrechte am Unternehmen. Anders ausgedrückt: Das Unternehmen gehört den Aktionären, indem jede Aktie ein bestimmtes Stimmrecht gewährleistet, welches an der Versammlung der Aktionäre geltend gemacht werden kann. Wesentliche Geschäfte der Aktionärsversammlungen sind etwa die Wahl und Entlastung der Aufsichtsgremien (Verwaltungsrat, Revisionsstelle) oder die Verwendung der Gewinne (Höhe der Dividenden). Während bei Anleihen in der Regel eine festgesetzte Zinspflicht besteht, können Aktionäre die Ausschüttung von Dividenden selbst steuern, also beispielsweise freiwillig darauf verzichten, um die Liquidität des Unternehmens zu stärken.

Ein weiterer entscheidender Unterschied zu Anleihen stellt die Unkündbarkeit von Aktien dar, was für die Unternehmen ein gewichtiger Vorteil ist. Aktien können vom Inhaber lediglich verkauft werden, verbleiben aber stets im Besitz eines investierenden Eigners und somit das eingesetzte Kapital beim Unternehmen (ein Sonderfall stellt der Rückkauf von Aktien durch das Unternehmen selbst dar). Viele, aber längst nicht alle Aktien von Bahnen wurden an Börsen gehandelt. Bei Konkurs haften die Aktionäre mit ihrem Kapital für die Verluste. Im schlimmsten Fall kann das ganze Kapital verloren gehen, was bei etlichen Bahnen vorkam.

Oft gaben die Bahnen verschiedene Arten von Aktien aus, meist so genannte Stamm- und Prioritätsaktien. Letztere zeichneten sich üblicherweise durch höhere bzw. prioritäre Dividendenrechte aus. Dotationsgelder der öffentlichen Hand, beispielsweise bei Aufkauf nach Konkurs, wurden von der Statistik ebenfalls als «Aktienkapital» behandelt. Schliesslich gab es auch noch so genannte «Subventionsaktien». Hierbei handelte es sich in der Regel schlicht um (zinslose) Zuwendungen der öffentlichen Hand. In der Datenbank wurde analog zur Statistik das Total des Aktienkapitals ohne weitere Differenzierung erfasst.

Viele Bahnen haben im Laufe der Zeit ihr Aktienkapital erhöht oder vermindert. Ersteres deutet gewöhnlich auf eine Expansion der Bahn hin, letzteres auf finanzielle Schwierigkeiten, indem durch einen so genannten Kapitalschnitt, also der Herabsetzung des Nennwerts der Aktien, Kapital für das Unternehmen – etwa zur Schuldentilgung – freigesetzt wurde (aus Passiven wurden zu Lasten der Eigentümer Aktiven). Vereinzelt haben Aktionäre auch durch die Verminderung ihres Kapitals Betriebsdefizite von Bahnen gedeckt. Dies wies die Statistik in der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils als negative Aktiendividende aus. Zur besseren Transparenz haben wir diese Angabe in der Variable «Betriebssubventionen» eingestellt.

Das Aktienkapital der Bahnen wurde in der Statistik 1868 und dann ab 1873 durchgehend aufgeführt. Als «Aktienkapital» galten dabei wie erwähnt auch Beteiligungen der öffentlichen Hand. Nach 1900 teilte man diese öffentlichen Gelder einer neuen, nun als «Dotationskapitalien» bezeichneten Spalte separat zu. Zur besseren Konsistenz der Daten haben wir diese Neuerung nicht nachvollzogen, sondern Dotationskapitalien weiterhin als Aktienkapital erfasst.

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