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Rückzahlbare Subventionen

MasseinheitFranken
RubrikFinanzzahlen
BahntypLokomotivbahn

Daten

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Kommentar

Rückzahlbare Subventionen sind meist von der öffentlichen Hand geleistete und nicht verzinsliche Zuwendungen zugunsten des Baukontos, die – zumindest theoretisch – rückerstattet werden müssen. Es handelt sich somit um Investitionshilfen und nicht etwa Betriebssubventionen zur Deckung von Defiziten aus dem Transportgeschäft.

Die Statistik unterschied erst nach 1905 konsequent zwischen Subventionen à fonds perdus einerseits, die dem Baukonto zugewiesen wurden, und rückzahlbaren andererseits. Die Letzteren stellte man in der Bilanz unter der Rubrik «Anlagekapital» als Passiven ein. Soweit möglich haben wir auf Basis dieser Angaben für frühere Zeiträume rekonstruiert, welche Subventionen als rückzahlbar galten und sie entsprechend zugeordnet. Bei manchen Bahnen war die Ausscheidung der rückzahlbaren Zuschüsse rein praktisch gesehen allerdings eher von geringem Belang, da keine Rückzahlung stattfand.

Vereinzelt kam es vor, dass erst als «Subventionen» bezeichnete Anlagebeträge später als «Subventionsaktien» erschienen und nun dem Aktienkapital zugerechnet wurden. Wo dies der Fall war, haben wir die Subventionen solange als «rückzahlbar» gespeichert, bis die Umwandlung in Aktien stattfand.

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