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Lausanne–Fribourg–Berne

KürzelLFB
BahntypNormalbahn
Betriebseröffnung1858-07-01
MutiertAb 1872-01-01 Suisse-Occidentale
Daten vorhandennein
Daten subsummiertSO

Daten

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Allgemeine Bemerkungen

Die Kommentare sind bewusst kurz gehalten. Sie dienen in erster Linie dem Zweck, gewisse Daten oder auch Datenlücken verständlicher zu machen, wobei das Hauptaugenmerk auf die Finanzzahlen fällt. Primäre Quelle bilden die Eisenbahnstatistik respektive die dortigen «Bemerkungen betreffend die einzelnen Bahnunternehmungen», die jeweils am Schluss der Bände stehen. Auf weitere Quellen- oder Literaturangaben wird verzichtet, obwohl solche teilweise mit eingeflossen sind. Die Kommentare sind der Einfachheit halber grundsätzlich in der Vergangenheitsform verfasst. Es heisst also beispielsweise: Bahn X «war» eine Aktiengesellschaft, auch wenn dies noch heute der Fall sein sollte.

Kommentar

Die LFB ging 1858 aus der kurz zuvor gegründeten Genève–Versoix-Bahn (GV) hervor und gehörte einer Aktiengesellschaft. Sie fusionierte 1872 zusammen mit der Franco-Suisse (FS) und der Ouest Suisse (OS) zur Suisse-Occidentale (SO). Betrieblich hatten die drei Unternehmen schon vorher kooperiert. Bereits in der Statistik 1868 wurden die meisten Angaben unter der Bezeichnung «Westschweizerische Bahnen» zusammengefasst als SO ausgewiesen. In der Datenbank sind deshalb keine Zahlen zur LFB verfügbar.

Der LFB ging eine lange Leidensgeschichte voran, welche die Problematik divergierender kantonaler Verkehrsinteressen exemplarisch aufzeigte, nämlich der sogenannte «Oronbahn-Konflikt». Schon 1852 hatten sich die Stände Bern, Freiburg, Waadt und Genf vertraglich darauf geeinigt, Bern und Genf mit einer Bahn via Murten, Yverdon und Lausanne zu verbinden. Die Ouest Suisse (OS) erhielt 1854 eine entsprechende Konzession, doch beharrte nun der Kanton Freiburg darauf, die Linie müsse statt über Murten über die Stadt Freiburg und dann weiter via Oron nach Lausanne führen. Damit war der Kanton Waadt, der die Bahn weitestmöglich auf seinem Territorium gebaut sehen wollte, gar nicht einverstanden. Er stellte beim Bundesrat mehrmals, aber erfolglos das Gesuch, über den Kanton Freiburg eine Zwangskonzessionierung für die ursprünglich geplante und vertraglich festgelegte Linie zu verhängen. (Die Konzessionshoheit lag gemäss dem Eisenbahngesetz von 1852 grundsätzlich bei den Kantonen, doch hatte der Bund das Recht, Konzessionen zu erzwingen, wenn dies im Interesse der gesamten Eidgenossenschaft lag.) Expertisen wurden eingeholt, die sich klar gegen die Oron-Variante aussprachen, doch 1856 entschied sich die Bundesversammlung gegen den Willen des Bundesrats für den Kanton Freiburg beziehungsweise die Linie über Oron, wobei man für den Bau dieser Strecke nun umgekehrt eine Zwangskonzessionierung über den Kanton Waadt verhängte. Dagegen protestierte der Letztere, indem er dem Bund die Kompetenz für ein solches Vorgehen absprach. Das Geschäft kam erneut vor die Bundesversammlung, welche am 19. Dezember 1857 die Einsprache des Kantons Waadt endgültig ablehnte. Die Oron-Linie konnte somit endlich gebaut werden. Die durchgehende Strecke Bern–Freiburg–Lausanne–Genf wurde 1862 eröffnet, wobei der Abschnitt Bern–Thörishaus der Centralbahn (SCB) gehörte.

Erwähnungen

Diese Bahn wird auch in den Kommentaren folgender Bahnen erwähnt:

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